Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

News

Kategorien

Artikel zum Thema: Arbeitszeit

Januar 2024
Kategorien: Info-Corner , Informationen

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

 

Dienstvertrag

Freier Dienstvertrag

Werkvertrag

Geschuldet wird

Arbeitsleistung, kein Erfolg

Arbeitsleistung, kein Erfolg

Ein bestimmter Erfolg (Werk)

Vertragsdauer

Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt

Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt

Zielschuldverhältnis: nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis

Anspruch auf Entgelt

für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit

für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit

nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes; Bezahlung nach Erfolg;

Unternehmerisches Wagnis (Risiko für die Nützlichkeit der Leistung)

Trägt der Dienstgeber

Trägt der Dienstgeber

Trägt der Werkunternehmer

Haftung

Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmer­haftpflicht­gesetzes

Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmer­haftpflicht­gesetzes

Für einen bestimmten Erfolg; Haftung nach allgemeinem Schadenersatzrecht;

Ist Vertretung erlaubt?

nein; die Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden

Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss aber die Regel sein

Ja, auch ohne Zustimmung des Werkbestellers

Weisungen des Dienstgebers

den persönlichen (Verhalten, Organisation der Arbeit) und sachlichen Weisungen unterworfen

nur den sachlichen Weisungen unterworfen

nur den sachlichen Weisungen unterworfen

Arbeitszeit, Arbeitsort

vom Dienstgeber geregelt; volle Einbindung in die betriebliche Organisation;

selbst zu bestimmen; fehlende Eingliederung in den Betrieb

selbst zu bestimmen

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

gegeben

gegeben

keine Fürsorgepflicht

Betriebsmittel

keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel

keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel

eigene Betriebsmittel

Die Abgrenzung der verschiedenen Verträge erfolgt nach dem Überwiegen der angeführten Kriterien. Bei geringfügig Beschäftigten wird in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen echten und freien Dienstnehmern gemacht.

Bild: © nyul - Fotolia

Steuer Newsletter

Abonniere unseren praktischen Newsletter zu Steuern in Österreich!
Zusätzlich findest du auf cryptotax unseren Krypto-Steuer Newsletter!

Hier können Sie kostenlos unseren monatlichen Kanzlei-Newsletter abonnieren.

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen, indem Sie im Newsletter auf den Link "Newsletter abmelden" klicken.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse ein...

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.


neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Zustimmungserklärung:

Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein Name bzw meine Firma und meine E-Mail-Adresse verarbeitet werden dürfen, um mir den Newsletter, Leistungs- und Produktinformationen und -angebote, Feiertags- und Geburtstagsglückwünsche und Veranstaltungsinformationen per E-Mail zu übermitteln. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen (zB per Mail an office@enzinger-stb.at oder durch den Abmeldelink im Newsletter) widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.