Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

News

Kategorien

Artikel zum Thema: Notebook

Oktober 2011
Kategorien: Klienten-Info

UFS: zumindest 40% Privatanteil auch bei PC-Nutzung durch einen Programmierer

Wird in einem privaten Haushalt ein PC angeschafft, weil er für die Ausübung der selbständigen bzw. der unselbständigen Tätigkeit notwendig ist, so können die Anschaffungskosten entweder über die Nutzungsdauer verteilt oder bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. Netbook) sofort steuerlich abgesetzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von dem Ausmaß der beruflichen Nutzung abhängen bzw. jedenfalls auch ein entsprechender Privatanteil anzunehmen ist. Die Vermutung der Privatnutzung eines Computers (selbst oder durch andere) in den eigenen vier Wänden beruht nämlich nicht nur auf der hohen PC-Dichte in Privathaushalten, sondern auch auf den nunmehr weitläufigen Möglichkeiten der privaten Nutzung, nicht zuletzt als Informations- und Kommunikationsmedium.

Der UFS hat unlängst in seiner Entscheidung vom 23.8.2011 (GZ RV/0491-F/09) selbst bei einem hauptberuflichen Programmierer einen Privatanteil von zumindest 40% für den im Privathaushalt angeschafften Computer angenommen. Die angegebene steuerliche Geltendmachung von 100% - 60% für die Programmiertätigkeit zuhause und 40% im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Italienischkursleiter – und folglich gar keine Privatnutzung, konnte nicht konkret nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Der UFS stützte seine Überzeugung einer privaten PC-Nutzung auch auf den Umstand, dass der Programmierer per Internetrecherche auch als sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) zugehörig eingeordnet werden konnte und er dazu noch bei den Kosten für Internet selbst einen Privatanteil von 40% ausgeschieden hat.

Neben der Höhe des auszuscheidenden Privatanteils ist häufig noch interessant, ob in einem Privathaushalt die Anschaffungskosten von einem PC und zusätzlich von einem Notebook steuerlich geltend gemacht werden können. Sofern dies bei bestimmten Tätigkeiten unzweifelhaft sinnvoll ist und die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, ist dies früheren VwGH- und UFS-Meinungen folgend möglich. Zu bedenken ist freilich, dass die bisher in der Praxis weitgehend akzeptierte 60%ige berufliche Nutzung eines PCs nun strenger hinterfragt werden könnte, wenn selbst bei einem Programmierer ein Privatanteil von 40% ausgeschieden wurde.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia

Steuer Newsletter

Abonniere unseren praktischen Newsletter zu Steuern in Österreich!
Zusätzlich findest du auf cryptotax unseren Krypto-Steuer Newsletter!

Hier können Sie kostenlos unseren monatlichen Kanzlei-Newsletter abonnieren.

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen, indem Sie im Newsletter auf den Link "Newsletter abmelden" klicken.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse ein...

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.


neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Zustimmungserklärung:

Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein Name bzw meine Firma und meine E-Mail-Adresse verarbeitet werden dürfen, um mir den Newsletter, Leistungs- und Produktinformationen und -angebote, Feiertags- und Geburtstagsglückwünsche und Veranstaltungsinformationen per E-Mail zu übermitteln. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen (zB per Mail an office@enzinger-stb.at oder durch den Abmeldelink im Newsletter) widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.