Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Dezember 2001
Kategorien: Klienten-Info

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- III. Allgemeine Hinweise


III. Allgemeine Hinweise

1. Aufbewahrungspflichten / Datenträger

Bücher und Aufzeichnungen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sollen 7 Jahre nach Schluss des Kalenderjahres aufbewahrt werden. Die Unterlagen der Jahre vor 1994 können daher ab Jänner 2002 vernichtet werden. Sind diese aber für ein laufendes Verfahren von Bedeutung, müssen sie noch aufbewahrt werden. Unterlagen betreffend die Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken sind 12 Jahre aufzubewahren. Daten sind nach dem Zeitpunkt der Umrüstung der Hard- und Software, jedenfalls aber ab dem 1. Jänner 2001 über Verlangen des Fiskus auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen.

2. Antrag auf KESt-Erstattung

Bei geringen Einkünften bzw. bei Verlusten kann der Antrag auf KESt-Erstattung innerhalb von 5 Jahren ab Ende des Veranlagungsjahres gestellt werden (Formular E3). Für das Jahr 1996 endet demnach die Antragsfrist am 31. Dezember 2001.

3. Kapitalumstellung auf EURO bei Kapitalgesellschaften

Bis 31. Dezember 2001 machen das die Notare noch kostenlos, wenn sonst keine Änderungen vorgenommen werden.

4. Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch

Bei elektronischer Einreichung bis 31. Dezember 2001 entfällt die Veröffentlichungsgebühr von S 1.500,-.

5. Konzernabschluss

Übersteigen in den Jahren 2000 und 2001 die Bilanzsumme EUR 15 Mio. (Bruttomethode) bzw. EUR 12,5 Mio. (Nettomethode), die Umsatzerlöse EUR 30 Mio. (Bruttomethode) bzw. EUR 25 Mio. (Nettomethode), und die Anzahl der Arbeitnehmer 250, ist erstmals im Jahre 2002 ein Konzernabschluss aufzustellen.

Bild: © Xuejun li - Fotolia