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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
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Klienten-Info - Archiv

Februar 2001
Kategorien: Klienten-Info

Kurz-Info


Betriebliche Übung bei Sonderzahlungen an Arbeitnehmer

Die betriebliche Übung leitet sich grundsätzlich aus der faktischen Leistungserbringung ab und führt zu einer konkludenten Ergänzung des Einzelvertrages. Wenn z.B. regelmäßig zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Prämie in gleichbleibender Höhe bezahlt wird, kommt gemäß § 863 ABGB der Vertrauensgrundsatz zum Tragen, ohne dass ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers ausdrücklich vorliegt. Die zusätzliche Prämie wird damit zu einem Gehaltsbestandteil.
Keine betriebliche Übung auf künftige Gewährung einer Prämie entsteht dann, wenn - für den Arbeitnehmer erkennbar - die Zuwendung in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Zuwendung nur für das jeweilige Jahr gewähren wollte. Der ausdrückliche Hinweis auf diesen Umstand sollte zweckmäßigerweise auch schriftlich erfolgen.

Bild: © John Hurst - Fotolia