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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
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Klienten-Info - Archiv

Januar 2004
Kategorien: Klienten-Info

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Verlängerung der Erklärungsfristen

Umsatzsteuer

:: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist.
:: Ab 1. Jänner 2004 ist grundsätzlich auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Einkommensteuer

Ab 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003 die Verpflichtung der elektronischen Übermittlung, vorerst aber nur für Steuerpflichtige deren Jahresumsatz
€ 100.000,- übersteigt, es sei denn, die technischen Voraussetzungen hierfür fehlen.
Für die Einnahmen/Ausgabenrechner ist im Formular eine standardisierte Einnahmen/Ausgabenrechnung vorgesehen. Bilanzierende werden eine strukturierte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen haben, die von der Abgabenbehörde in elektronischer Form bearbeitbar ist.

Körperschaftsteuererklärung

Ab der Steuerveranlagung für 2003 sind buchführungspflichtige unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften sowie Privatstiftungen zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung verpflichtet.

Verlängerung der Erklärungsfristen

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen wird von bisher Ende März auf Ende April des Folgejahres verlagert. Bei elektronischer Einreichung sogar bis Ende Juni.

 

Bild: © estima - Fotolia