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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
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Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
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Klienten-Info - Archiv

Juli 2004
Kategorien: Klienten-Info

EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern

Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt:

  • IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein.
  • Die Überweisung muss in Euro erfolgen.
  • Der Betrag darf Euro 12.500,- nicht übersteigen (ab 1.Jänner 2006 soll es zu einer Erhöhung auf Euro 50.000,- kommen)
  • Begünstigt sind diese Überweisungen nur zwischen EU/EWR-Mitgliedsländern.

Tipps:

  • Innerhalb des europäischen Zahlungsraumes tätige Exporteure sollen sich rechtzeitig um IBAN und BIC der Bankverbindung ihrer Geschäftspartner kümmern.
  • Auf den eigenen Geschäftspapieren und Rechnungsformularen sollen IBAN und BIC angegeben werden.
  • Wechsel- und Scheckzahlungen fallen nicht unter diese Begünstigung. Falls dieser Zahlungsmodus vereinbart ist, sollte die Spesenübernahme abgeklärt werden.
  • Bankomatabhebungen und Zahlungen mittels Bankkarte sind begünstigt.
  • E-Banking spart zusätzlich Zeit.

Bild: © dusk - Fotolia