Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

August 2004
Kategorien: Klienten-Info

Bescheidänderung wegen rückwirkender Ereignisse

Mit § 295 a BAO wird ein bisher fehlender Rechtsbehelf neu eingeführt. Danach kann ein Bescheid von Amtswegen oder auf Antrag der Partei abgeändert werden, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang der Steuerpflicht hat.

Im folgenden seien hierfür Beispiele angeführt:

Rückwirkendes Ereignis:

  • Nachträgliche Besteuerung im Ausland
  • Rückzahlungen und Nachzahlungen begünstigt versteuerter Lohnbestandteile
  • Minderung oder Erhöhung begünstigter Beteiligungsver-äußerungen
  • Erstattung geltendgemachter außergewöhnlicher Belastungen

Kein rückwirkendes Ereignis:

  • Rückzahlung von Provisionsvorschüssen an einen Handelsvertreter
  • Nachträgliche Werbungskosten oder Kaufpreisminderungen bei Spekulationsgeschäften

In letzteren Fällen sind die Zahlungen im Jahr der Zahlung steuerwirksam.

Bild: © Henry Schmitt - Fotolia