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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
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Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
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Klienten-Info - Archiv

Dezember 2005
Kategorien: Klienten-Info

Grunderwerbsteuerbefreiung für Ersatzerwerb infolge Hochwasserkatastrophe 2005

Laut Erlass des BMF kann das Finanzamt - bei Vorliegen folgender Voraussetzungen - von der Erhebung der Grunderwerbsteuer Abstand nehmen:

  • Die Gegenleistung für das Ersatzgrundstück übersteigt nicht den gemeinen Wert des vom Hochwasser betroffenen Grundstückes. Dieser Wert ist dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu machen.
  • Der Wohnsitz oder der Betrieb (Betriebsstätte) wird innerhalb von 4 Jahren ab der Ersatzbeschaffung auf das Ersatzgrundstück verlegt.
  • Der Schadenseintritt ist dem Finanzamt durch Bestätigung der Gemeinde, einer öffentlichen Förderstelle oder Einrichtung nachzuweisen (z.B. Feuerwehr, Rotes Kreuz).

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