Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Januar 2007
Kategorien: Klienten-Info

Auswirkung der deutschen USt-Erhöhung ab 2007 auf Österreich

Die Erhöhung des deutschen USt-Normalsteuersatzes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für österreichische Konsumenten und Unternehmen wie folgt aus:

:: Konsumenten

Infolge Anwendung des Ursprunglandprinzipes haben sie die erhöhte Umsatzsteuer von 19% zu entrichten. Keine Änderung tritt beim Erwerb von Autos und Motorrädern ein, da in diesem Fall das Bestimmungslandprinzip anzuwenden ist und weiterhin die österreichische USt mit 20% fällig wird.

:: Unternehmen

Liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb lt. Art. 1 Abs. 4 UStG vor, gilt das gleiche wie für Konsumenten. Davon sind betroffen: Umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte, Kleinunternehmer), welche die Erwerbsschwelle von € 11.000,- nicht überschreiten, in welche der Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren aber nicht einzubeziehen sind. In Deutschland registrierte ust-pflichtige Unternehmen haben Umstellungsbedarf. Für Rechnungen ab 2007 ist der erhöhte USt-Steuersatz von 19% anzusetzen. Ist die Verfügungsmacht allerdings noch 2006 übergegangen ist mit 16% zu fakturieren. Für 2006 erhaltene Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen im Jahre 2007 ist aber die erhöhte USt nach zu verrechnen

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia