:: Sozialversicherungsrecht
Gem. § 49 Abs. 3 Z 20 ASVG ist der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sozialversicherungsfrei.
Die Höhe dieser Beträge ist lt. Info der NÖ GKK wie folgt zu ermitteln:
Sonderfälle:
Dokumentationspflicht: Die tatsächlichen Fahrtkosten sind durch Aufbewahrung von den Belegen (Jahres- oder Monatskarten) nachzuweisen.
:: Steuerrecht
Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind mit dem im Tarif verankerten Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale ausnahmslos die Fahrtkosten einschließlich der Garagierungskosten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Kostenersätze für Massenbeförderungsmittel (gleichgültig ob beitragsfrei oder -pflichtig) unterliegen der LSt, DB/DZ und KommSt.
Bild: © pressmaster - Fotolia