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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
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Klienten-Info - Archiv

Juni 2007

Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.).
Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man unter der Internetadresse www.bzst.bund.de. Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben.

:: Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer können sich die österreichische Vorsteuer für 2006 ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt (Telefon: +43/316/881-0). Bei erstmaliger Beantragung ist ein Fragebogen (Verf 18) auszufüllen. Der Antrag (U5) und eine Unternehmerbestätigung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Originalbelege sind einzureichen.

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia