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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
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Klienten-Info - Archiv

April 2008

Abzugsfähigkeit von Sprachkursen im Ausland

Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Ein solcher Nutzen wird sich im Regelfall immer nachweisen lassen. Bei Sprachkursen im Ausland sind die Kurskosten auch dann abzugsfähig, wenn lediglich Grundkenntnisse vermittelt werden. Die Vermittlung berufsspezifischer Sprachkenntnisse (Fachvokabular) ist folglich nicht erforderlich. Allerdings sind nur die reinen Kurskosten, nicht aber Reise- und Aufenthaltskosten absetzbar.

Bild: © John Hurst - Fotolia