Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Juli 2008
Kategorien: Klienten-Info

Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1.7.2008

Als Reaktion auf die gestiegenen Treibstoffpreise werden das Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht:

Kleines Pendlerpauschale

-(öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%

Entfernung pro Monat
(bis 30.6.2008)
pro Monat
(ab 1.7.2008)
ab 20 km € 45,50 € 52,50
ab 40 km € 90,00 € 103,50
ab 60 km € 134,50 € 154,75

Großes Pendlerpauschale

- (öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%

Entfernung pro Monat
(bis 30.6.2008)
pro Monat
(ab 1.7.2008)
ab 2 km € 24,75 € 28,50
ab 20 km € 98,25 € 113,0
ab 40 km € 171,- € 196,75
ab 60 km € 244,25 € 281,00

Amtliches Kilometergeld

- Erhöhung um durchschnittlich 12%

  pro km
(bis 30.6.2008)
pro km
(ab 1.7.2008)
PKW € 0,376 (0,38) € 0,42
Motorrad mit bis 250 ccm Hubraum € 0,119 (0,12) € 0,14
Motorrad mit über 250 ccm Hubraum € 0,212 0,22) € 0,24
Zuschlag für mitbeförderte Person € 0,045 (0,05) € 0,05

Sofern das Pendlerpauschale nicht oder unrichtig beim laufenden Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, kann es im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden. Das Pendlerpauschale soll zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdecken und steht nur zu, wenn der Arbeitsweg mindestens 20 km umfasst (kleines Pendlerpauschale) oder der Arbeitsweg zumindest 2 km beträgt und die Benutzung eines (öffentlichen) Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Weges nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist (großes Pendlerpauschale).

Bild: © Martin Green - Fotolia