Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Januar 2009

Highlights aus dem Umsatzsteuerwartungserlass und dem USt-Protokoll

Im Zuge der Überarbeitung der USt-Richtlinien hat die Finanzverwaltung einige Klarstellungen und Interpretationen vorgenommen. Unter anderem werden folgende Aspekte behandelt:

Werden von einem Unternehmer Sachprämien oder Warengutscheine an Altkunden für die Vermittlung von Neukunden gegeben, so stellt dies einen tauschähnlichen Umsatz dar. Der Altkunde erhält eine Prämie für seine Vermittlungsleistung. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis des Unternehmers für die Sachprämie - vom Unternehmer getragene Versandkosten sind auch in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Hingabe von Warengutscheinen kann der Einkaufspreis des mit dem Gutschein eingelösten Gegenstandes angesetzt werden, wenn der Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung nachweisbar ist. Anderenfalls ist der Nennwert des Gutscheines als Umsatzsteuerbasis heranzuziehen.

Schwangerschaftsunterbrechungen gelten dann als ärztliche und somit (unecht) steuerfreie Leistung, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Die Beurteilung obliegt dabei dem behandelnden Arzt. Deklariert dieser die Leistung als steuerfreie Arztleistung, ist diese Einstufung für die Finanzverwaltung bindend.

Funktionsgebühren sind grundsätzlich nicht steuerbar, wenn Funktionäre als Organe einer Körperschaft öffentlichen Rechts auftreten und innerhalb eines festgesetzten Gebietes mit entsprechender Macht und Entscheidungsbefugnis ausgestattet sind. Tätigkeiten als Gutachter sind jedoch als unternehmerisch einzustufen. So gelten Tierärzte nicht als Funktionäre, wenn sie Untersuchungen bzw. Probeziehungen nach der Rinderleukose-UntersuchungsVO, der Bangseuchen-UntersuchungsVO oder Untersuchungen nach den BVD-Verordnungen durchführen. Ihre Leistungen sind daher umsatzsteuerpflichtig.

Provisionen eines Spielervermittlers anlässlich eines Transfers stellen eine in Österreich steuerpflichtige Vermittlungsleistung dar, wenn der Verein seinen Sitz in Österreich hat. Dabei ist es egal, ob österreichische oder ausländische Sportler vermittelt werden.

Die entgeltliche Einräumung von Fischereirechten kann nicht als Vermietung von Grundstücken gesehen werden und ist daher steuerpflichtig.

Entschädigungszahlungen an pauschalierte Landwirte für die Durchführung von seismischen Messungen auf dem Grundstück zählen nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und unterliegen daher grundsätzlich dem 20%igen Normalsteuersatz. Die Finanzverwaltung duldet aus Vereinfachungsgründen auch eine Behandlung als echter Schadenersatz, der nicht steuerbar ist.

Vorführfahrzeuge können von KfZ-Händlern unter Vornahme eines Vorsteuerabzuges erworben werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist bei Vorführwagen von einem Weiterverkauf binnen sechs bis zwölf  Monaten (bei gängigen Modellen) auszugehen, bei Fahrzeugen der Luxusklasse wird ein Zeitraum von maximal zwei Jahren akzeptiert. Sollte binnen dieser Zeit kein Weiterverkauf erfolgen, geht die Finanzverwaltung widerlegbar von einer anderen Nutzung (z.B. für Betriebsfahrten oder als Dienstauto) aus und sieht darin einen Anlass für eine Vorsteuerkorrektur (Rückzahlung der abgezogenen Vorsteuer).

Die Vermietung von Liegenschaften einer Immobilien GmbH an deren Gesellschafter wird umsatzsteuerlich nicht anerkannt (kein Vorsteuerabzug auf Errichtungskosten), wenn nach dem Gesamtbild eine missbräuchliche Konstruktion anzunehmen ist. Kritisch wird insgesamt gesehen, wenn kein fremdübliches Mietverhältnis vorliegt, die Vermietungstätigkeit der GmbH nicht zu ihrer sonstigen Tätigkeit passt oder ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist, vorliegt.

Bild: © gratisography.com