Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Januar 2009
Kategorien: Klienten-Info

Änderungen bei Zollfreigrenzen seit 1.12.2008

Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 wurden die Zollbefreiungen mit Wirkung 1.12.2008 bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck sowie bei Sendungen mit geringem Wert (teilweise) modifiziert.

Die allgemeine Grenze für Waren, die zollfrei aus dem Drittland eingeführt werden können und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wurde von 175 € auf 430 € bei Flugreisen bzw. auf 300 € bei allen anderen Reisen erhöht. Für Jugendliche unter 15 Jahren reduziert sich diese auf maximal 150 €. Spezielle Bestimmungen gelten weiterhin für Tabakwaren und alkoholische Getränke (dafür nicht mehr für Parfums, Tee oder Kaffee). Bei Tabakwaren dürfen unverändert weiterhin maximal 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Rauchtabak eingeführt werden. Für alkoholische Getränke bestehen Grenzen für Spirituosen (mehr als 22% Alkoholgehalt - maximal 1 Liter), Destillate (weniger als 22% Alkoholgehalt – maximal 2 Liter), Wein (4 statt bisher 2 Liter) und Bier (16 Liter).

Die Zollfreigrenze für Warensendungen aus dem Drittland (Ausnahme: Alkohol, Tabak, Parfum) wurde von 22 € auf 150 € angehoben. Allerdings bleiben nur Sendungen bis 22 € wirklich abgabenfrei. Für Sendungen mit einem Wert zwischen 22 € und 150 € wird anstatt des Zolls nämlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Bild: © a_korn - Fotolia