Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Juni 2009
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Das Alter ist keine (außergewöhnliche) Belastung

In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der UFS (20.4.2009, GZ RV/0685-I/08) festgestellt, dass die Kosten der Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim keine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn die Unterbringung lediglich aus Altersgründen erfolgt. Eine außergewöhnliche Belastung kann nur dann vorliegen, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit die Aufwendungen verursachen. In diesem Fall wären neben den tatsächlichen Krankheits- und Pflegekosten auch die Unterbringungskosten abzugsfähig. Die Differenzierung zwischen altersbedingter und krankheitsbedingter Unterbringung ist allerdings praktisch in vielen Fällen alles andere als einfach und die Übergänge sind fließend. Im gegenständlichen Fall wurde eine 93jährige Frau nach einem Krankenhausaufenthalt in einem Altersheim untergebracht. Da kein Pflegegeld beantragt wurde und seitens des Altersheims der „normale“ Tarif (d.h. ohne Pflegemehraufwand) verrechnet wurde, ist der UFS davon ausgegangen, dass der Aufenthalt im Altersheim primär aufgrund des Alters und nicht durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingt war.

Bild: © Xuejun li - Fotolia