Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

April 2013
Kategorien: Klienten-Info

Doppelte Haushaltsführung bei Wohnung im Elternhaus

Wird die Berufstätigkeit in Entfernung vom Familienwohnsitz ausgeübt und aufgrund der Distanz am Ort der Berufstätigkeit ein zweiter Haushalt begründet, so können unter gewissen Voraussetzungen die Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass aufgrund der Entfernung eine tägliche Heimfahrt zum Familienwohnsitz unzumutbar ist. Bei einer Distanz von mehr als 120 km kann von einer Unzumutbarkeit ausgegangen werden. Weiters ist es erforderlich, dass ein vom Dienstort entfernter Familienwohnsitz vorliegt. Der Begriff Familienwohnsitz legt nahe, dass eine Ehe oder eheähnliche Partnerschaft Voraussetzung ist, tatsächlich ist es jedoch ausreichend, wenn ein eigener Haushalt vorliegt, der auch von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen geführt werden kann.

Diese Sichtweise wurde durch eine aktuelle Entscheidung des VwGH (GZ 2009/13/0012 vom 19.12.2012) bestätigt, die darüber hinaus noch interessante Aspekte hinsichtlich der Kostentragung des Familienwohnsitzes beinhaltet. Ein unverheirateter Steuerpflichtiger, der bei seinen Eltern wohnte, wurde im Rahmen eines einjährigen Ausbildungsprogramms von seinem Dienstgeber etwa 200 km entfernt vom Heimatort beschäftigt. Die Kosten für das Fremdenzimmer am Dienstort wurden vom Finanzamt zunächst nicht als Kosten der doppelten Haushaltsführung anerkannt, da nach Ansicht des Finanzamtes ein Lediger, der bei seinen Eltern wohnt, keinen eigenen Hausstand unterhält und darüber hinaus jederzeit eine Wohnsitzverlegung möglich gewesen wäre. Dieser Auffassung hat sich der VwGH jedoch nicht angeschlossen und entschieden, dass auch die Wohnung der Eltern bzw. eine unentgeltlich überlassene Wohnmöglichkeit einen Hausstand begründen kann. Somit wurden die Kosten für die Haushaltsführung am Dienstort im Anlassfall als abzugsfähig anerkannt. Anzumerken ist dazu allerdings, dass sich das Finanzamt mit der Frage der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung im konkreten Fall nicht ausreichend beschäftigt hat und diese in ähnlich gelagerten Fällen einer steuerlichen Absetzbarkeit entgegenstehen kann.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia