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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

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Klienten-Info - Archiv

März 2014

Handwerkerbonus in Aussicht

Mit dem Ziel der Eindämmung von Schwarzarbeit soll es ab Sommer 2014 zumindest temporär möglich sein, auf Antrag bestimmte Handwerkerkosten im Wege einer Förderung geltend zu machen. Der Zuschuss beträgt pro (natürlicher) Person und Jahr 20% der förderbaren Kosten, welche maximal 3.000 € (exklusive USt) ausmachen dürfen und führt damit zu einer maximalen Förderung von 600 €. Die förderbaren Kosten bzw. Leistungen umfassen handwerkliche Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Fahrtkosten, welche zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum dienen. Dies umfasst typische Tätigkeiten wie den Austausch von Fenstern und von Bodenbelegen, Malerarbeiten oder die Erneuerung von Wandtapeten. Materialkosten sind hingegen nicht von der Förderung umfasst, ebenso wenig Kosten für die Entsorgung von Bauschutt. Wichtig ist außerdem, dass über die Leistungserbringung eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerrechnung vorliegt und der Rechnungsbetrag per Überweisung und nicht in bar bezahlt worden ist. Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess laufend informieren.

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