Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

August 2014
Kategorien: Klienten-Info

Prüfungsverfahren zur Neuregelung der Besteuerung von Managergehältern

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Ende Juni die Individualanträge von Unternehmen gegen die Neuregelung der Besteuerung von Managergehältern (Stichwort Grenze von 500.000 € für die steuerliche Abzugsfähigkeit) aus formalen Gründen für unzulässig erklärt und zurückgewiesen. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass den Antragstellern ein zumutbarer Weg zur Geltendmachung ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angefochtenen Gesetzesbestimmungen offen steht und daher die auf Basis dieser Bestimmungen (zu) erlassenen Bescheide zuerst im Instanzenzug bekämpft werden müssen. Eine Entscheidung in der Sache hat somit nicht stattgefunden.

Zu den Beschwerden gegen die Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheide hat das Bundesfinanzgericht (BFG) anlässlich einer Bescheidbeschwerde gegen einen KöSt-Vorauszahlungsbescheid 2014 ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH im Juni beantragt. Der Prüfungsantrag zu § 20 Abs. 1 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG zielt darauf ab, Z 7 (Managergehälter) im Hinblick auf die Bestimmung über die Überlassung und im Hinblick auf den Vertrauensschutz und Z 8 (Abfertigungen) wegen unsachlicher Differenzierungen als gleichheitswidrig aufzuheben. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Bild: © sergign - Fotolia