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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
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Klienten-Info - Archiv

Dezember 2015
Kategorien: Klienten-Info

Steuerreform kompakt II - Freibetrag bzw. Freigrenze für Mitarbeiterrabatte

Im Sinne einer Vereinheitlichung ist zukünftig ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte vorgesehen. Mitarbeiterrabatte bis max. 20% sind steuerfrei (Freigrenze) und führen auch nicht zu einem Sachbezug. Werden die 20% überschritten, so gelten Mitarbeiterrabatte von jährlich insgesamt 1.000 € pro Mitarbeiter als steuerfrei (Freibetrag) und keinen Sachbezug begründend. Über den Freibetrag hinausgehende Vorteile sind als laufender Bezug zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage für den Rabatt ist grundsätzlich der Endpreis gegenüber Endverbrauchern heranzuziehen (abzüglich üblicher Kundenrabatte). Die prozentuelle Begünstigung von bis zu 20% gilt auch für teure Waren wie z.B. Autos oder Fertigteilhäuser, da die Befreiung auf die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers beschränkt ist und angenommen wird, dass z.B. ein Fertigteilhaus nur einmal während des Berufslebens erworben wird. Im Einzelfall kann für den Mitarbeiter die Freigrenze deutlich attraktiver als der Freibetrag sein.