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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
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Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
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Klienten-Info - Archiv

November 2015

Maßnahmen vor Jahresende 2015 - Für Arbeitgeber

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)

  • Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €;
  • Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €;
  • Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden;
  • Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken, nicht aber ein vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplätze);
  • Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis 300 €;
  • Mitarbeiterbeteiligung 1.460 €;
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz von bis zu 4,40 € pro Arbeitstag;
  • Zuschuss für Kinderbetreuungskosten 1.000 €.

Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie

Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können bei der Veranlagung 2015 letztmalig 20% der Aufwendungen zusätzlich als Bildungsfreibetrag und somit als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Außerdem gibt es einen Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung/Unterbringung). Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%. Ab 2016 fallen diese Begünstigungen weg, sodass ein Vorziehen von Bildungsmaßnahmen zweckmäßig sein kann.

Bild: © fox17 - Fotolia