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Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
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Klienten-Info - Archiv

Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Antragstellung ab 20.4.

Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbständige. Phase 1 kann nur noch bis 17.4. beantragt werden. (Infos zu Phase 1: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html)

Phase 2 des Härtefall-Fonds startet ab 20. April.

Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate - also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Nachhinein.

Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Der Betrachtungszeitraum für den Nettoeinkommensentgang ist das jeweilige Monat der Corona-Krise, der erste Betrachtungszeitraum ist von 16. März bis 15. April 2020.

Die Betrachtungszeiträume sind fix vorgegeben:

  • Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020;
  • Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020;
  • Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020;

Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet.

Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Muster-Formular für den Online-Antrag: https://wko.at/mk/HaertefaelleFonds/Screen_Hartefallfonds2_150420.pdf

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells