Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

Februar 2021

Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen - Beantragung ab 16.02.2021

Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen indirekt betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen.

Welche Unternehmen haben Anspruch:

  • Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen sind und
  • in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ tätig sind.
  • Indirekt betroffen sind Unternehmen, die mindestens die 50% Umsatzes mit Unternehmen machen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind oder mindestens 50% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen und
  • während eines Zeitraums im November 2020 oder im Dezember 2020 in einer der in der Branchenkategorisierung angeführten Branchen tätig sind und
  • mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) erlitten haben.

Wie hoch ist der Umsatzersatz:

  • Bis zu 80 % des ermittelten begünstigten Umsatzes (max. 800.000 €) können ersetzt werden.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ergibt sich aus den zu ermittelnden Umsätzen und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß der Branchenkategorisierung für die Branche heranzuziehen ist, der die begünstigten Umsätze überwiegend zuzuordnen sind.
  • Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 €, in Einzelfällen 2.300 €.

Antragstellung:

  • Die Beantragung ist ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 auf FinanzOnline möglich.
  • Die Beantragung erfolgt durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
    (unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antrag auch selbst gestellt werden zB: Umsatzersatz höchstens 5.000 €)

Liste der indirekt betroffen Branchen: https://umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II-1.pdf

Richtlinie: https://www.umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Lockdown-Umsatzersatz_Indirekt-Betroffene.pdf

Quelle und weitere Informationen: https://www.umsatzersatz.at/indirekt/

 

Bild: © Adobe Stock - studio v-zwoelf