Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

Klienten-Info - Archiv

März 2023

FAQ zum Energiekostenzuschuss - Update

Um die Komplexität der Thematik Energiekostenzuschuss in den Griff zu bekommen, gibt es umfangreiche von der aws veröffentlichte FAQ (frequently asked questions). Der Fragenkatalog wurde zuletzt Ende Jänner 2023 aktualisiert (Fragenkatalog vom 27.1.2023). Ausgewählte bedeutsame Änderungen und Ergänzungen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Zulässige Berechnungsmethode für die Ermittlung der Energieintensität (2.6)

Zur Ermittlung der Energieintensität ist nur die Methode nach dem Produktionswert zulässig. Ein reines Abstellen auf den Produktionswert in der Förderrichtlinie ist bei der Ermittlung der Energieintensität daher möglich.

Förderungsfähigkeit von Fernwärme (3.6)

Fernwärme ist unabhängig von dem zur Erzeugung verwendeten Energiemix (d.h. auch wenn die Fernwärme zu 100 % aus Erdgas erzeugt wird) nicht förderungsfähig.

Berücksichtigung von Hedging-Verträgen (3.14)

Hedging-Verträge i.Z.m. dem Zukauf von Energie sind wie eine Versicherung zu werten und haben deshalb keine Auswirkungen auf den Arbeitspreis. Betroffen sind davon Konstellationen für den Zukauf von Energie, bei denen Hedging-Verträge zur Anwendung kommen. Die Verrechnung erfolgt dabei über den Energielieferanten und die Differenz zum tatsächlichen Verbrauch wird über einen Hedging-Vertragspartner abgewickelt.

Zusammenhang zwischen gewährtem Energiekostenzuschuss und Gewinn eines Unternehmens (3.20)

Der gewährte Zuschuss im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist steuerrechtlich relevant und wirkt daher gewinnerhöhend.

Definition von Bonuszahlungen i.Z.m. dem Verbot von Boni (3.41)

Unter Bonuszahlungen sind einmalige, nicht wiederkehrende Erfolgsprämien für außerordentliche Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu verstehen. Unerheblich ist dabei ihre Auszahlungsart. Gewinnausschüttungen sind von dem Verbot nicht betroffen.

Zusammenhang zwischen Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds und der Berechnung des Produktionswertes (4.8)

Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds sind nicht als "unmittelbar an den Preis des Erzeugnisses geknüpfte Subventionen" zu sehen und werden nicht als Umsatzerlöse bei der Berechnung des Produktionswertes berücksichtigt.

Aufbewahrungsdauer der Unterlagen i.Z.m. dem Antrag auf Energiekostenzuschuss (5.14)

Die Bücher und Belege sowie sonstige Unterlagen zur Antragsdokumentation für den Energiekostenzuschuss sind 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung aufzubewahren.

Bild: © Adobe Stock - M. Schuppich