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Klienten-Info - Aktuell

Januar 2026
Kategorien: Klienten-Info

Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie (langfristig)

Anfang Dezember 2025 wurde in einem Ministerratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich dabei um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs, aufgeteilt auf 10 große Themenblöcke. Ausgewählte geplante Maßnahmen - vor allem in dem Bereich Steuern - werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt - die weitere Umsetzung (und ob die Umsetzung überhaupt gelingt) bleibt abzuwarten.

  • Vereinfachung der Arbeitnehmerveranlagung und Lohnverrechnung;
  • Vereinheitlichung und Modernisierung des Gebührenrechts mithilfe von Pauschalsätzen. Dabei soll auch das gesamte Verfahren i.Z.m. Gebühren und Verkehrsteuern durch neue Eingabemasken, Kommunikationstools und Schnittstellen modernisiert werden;
  • Erhöhung der Meldegrenze gem. § 109a EStG - dadurch soll der damit verbundene administrative Aufwand reduziert werden;
  • Die Buchführungsgrenzen im UGB (700.000 bzw. 1 Mio. €) und in der BAO (700.000 €) sollen auf 1 Mio. € bzw. 1,5 Mio. € angehoben werden;
  • Einführung eines Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte;
  • Vereinfachung der Aufbewahrungsrichtlinien dahingehend, dass die elektronische Archivierung generell möglich sein soll. Papieroriginale sollen nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein;
  • Im Bereich der Förderpolitik soll ein One-Stop-Shop geschaffen werden, um Verfahren zu vereinheitlichen;
  • Das Ziel "weniger Urkunden" und "digitale Meldebestätigung" soll dadurch erreicht werden, dass etwa Passbehörden digitale Daten mit voller Beweiskraft nutzen können. Staatsbürgerschaftsurkunden sollen nicht mehr vorgelegt werden müssen, wenn die digitale Einsicht möglich ist. Überdies sollen historische Meldebestätigungen künftig digital verfügbar sein, um den Nachweis früherer Wohnsitze ohne Behördengang zu erleichtern;
  • Beim Kfz-"Pickerl" sollen die Prüfintervalle von bisher 3:2:1 Jahren auf 4:2:2:2:1 Jahre ausgedehnt werden. Die fünfjährige Aufbewahrungspflicht für "Pickerl"-Gutachten soll überprüft und gekürzt werden;
  • Stichwort Genehmigungen: hierbei sollen "Sachverständigenpools" zu kürzeren Verfahrensdauern in Genehmigungsverfahren beitragen. Genehmigungsfreie Betriebsanlagen sollen weiterhin ohne Einschränkungen bleiben. Überdies soll sichergestellt werden, dass PV-Anlagen und E-Ladestationen rasch und genehmigungsfrei ausgebaut werden können;
  • Die Gewerbeanmeldung wird durch die Einführung von "GISA Express" - schnelle Verfahren - ab 1.1.2026 vollständig digitalisiert;
  • Fremdsprachige Urkunden werden im Firmenbuchverfahren erleichtert zugelassen. Überdies wird die digitale EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt.

Bild: © Adobe Stock - Suelzengenappel

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