Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

News

Kategorien

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.enzinger-stb.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Dezember 2003
Kategorien: Klienten-Info

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten. Zu den Ausführungen in der Klienten-Info Jänner 2003 wird folgendes ergänzt:

:: Form der Erklärung durch den Empfänger

Grundsätzlich sind die Online-Mitteilungen vom Finanzamt erfasst, die Print-Mitteilungen aber nur zum Teil. Es erfolgt aber keine automatische Übernahme in den Steuerbescheid, wie dies bei Lohnzettel der Fall ist. Selbst die Eintragung der Anzahl der Mitteilungen auf Seite 1 der Einkommensteuererklärung genügt laut Fiskus nicht, um diese Einkünfte zu erfassen. In einer Beilage sind vielmehr die erhaltenen Honorare gesondert anzuführen und der entsprechenden Einkunftsart zuzurechnen. Zu welchen Lasten dieser Organisationsmangel geht bleibt vorerst offen.

:: Meldepflicht von Vereinen

Grundsätzlich sind Honorarzahlungen an Sportler, Trainer und Schiedsrichter, die als freie Dienstnehmer tätig sind und der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sowie an
Vortragende, Lehrende und Unterrichtende außerhalb eines Dienstverhältnisses meldepflichtig, wenn die Bagatellgrenzen (€ 900,- pro Jahr, € 450,- pro einzelne Leistung) überstiegen sind.

:: Folgende Besonderheiten sind für Sportler, Trainer und Schiedsrichter zu beachten:

  • Steuerfreie Einkünfte laut Vereinsrichtlinien Tz 772
    Bis zu einer monatlichen Höhe von € 75,- besteht ein Freibetrag. Dieser Freibetrag ist bei der Ermittlung der o.a. Bagatellegrenzen außer Ansatz zu lassen.
  • Kostenersätze laut Vereinsrichtlinien Tz 474
    Reisekostenvergütungen sind nicht zu melden.
  • Pauschale Aufwandsentschädigungen für Nebenberufliche Tätigkeit
    Bis € 537,78 pro Monat sind gemäß § 49 Abs. 7 ASVG beitragsfrei. Besteht ein freier Dienstvertrag entfällt in diesem Fall auch die Meldepflicht an das Finanzamt, wenn keine hauptberuflichen Einkünfte vorliegen.
    Bei einem nebenberuflichen Dienstverhältnis besteht Lohnsteuerpflicht, wenn die Geringfügigkeitsgrenze (2003: € 309,38, 2004: € 316,19) überschritten wird; bis € 537,78 p.m. sind aber keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

:: Keine Meldepflicht besteht daher für:
- Vortragende, Lehrende oder Unterrichtende als Dienstnehmer, sowie außerhalb eines Dienstverhältnisses bei Honoraren einschließlich der Reisekostenersätze bis zur Bagatellgrenze. (EStR 8307, 8312).
Der Meldepflicht unterliegen dann aber auch nur umsatzsteuerbare Umsätze und nicht bloße Kostenersätze bzw. unangemessen niedrige Vergütungen, denen kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt. (Laut Fachliteratur).
- Sportler, Trainer und Schiedsrichter außerhalb eines Dienstverhältnisses bzw. freien Dienstvertrages, da sie diesfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. (EStR 8311).

:: Praxistipp
Angesichts der frühen Meldetermine Anfang 2004 ist zu empfehlen, die entsprechenden Daten rechtzeitig vorzubereiten. Die elektronische Meldung ist gesetzlich zwingend, die Übermittlung in Papierform ist nur dann gestattet, wenn kein Internetanschluss vorliegt.
In einem Info des BMF wird darauf hingewiesen, dass für den Übermittlungszeitraum 2003 (Meldung 2004) die für 2002 noch geduldete eher großzügige Vorgangsweise nunmehr zu Ende und auf die strenge Einhaltung der geltenden Grundsätze zu achten sei.

Bild: © Xuejun li - Fotolia

Steuer Newsletter

Abonniere unseren praktischen Newsletter zu Steuern in Österreich!
Zusätzlich findest du auf cryptotax unseren Krypto-Steuer Newsletter!

Hier können Sie kostenlos unseren monatlichen Kanzlei-Newsletter abonnieren.

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen, indem Sie im Newsletter auf den Link "Newsletter abmelden" klicken.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse ein...

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.


neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Zustimmungserklärung:

Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein Name bzw meine Firma und meine E-Mail-Adresse verarbeitet werden dürfen, um mir den Newsletter, Leistungs- und Produktinformationen und -angebote, Feiertags- und Geburtstagsglückwünsche und Veranstaltungsinformationen per E-Mail zu übermitteln. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen (zB per Mail an office@enzinger-stb.at oder durch den Abmeldelink im Newsletter) widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.