Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Hallo ich bin dein TaxMate! Ich unterstütze dich gerne dabei uns und unsere Services besser kennenzulernen. Wenn du mir ein paar einfache Fragen beantwortest, kann ich dir genau sagen, welcher Service für dich passt!
Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

News

Kategorien

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.enzinger-stb.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

30. Juni 2002: Absolutes Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die steuerfreie Sparbuchschenkung


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Mai 2002
Kategorien: Klienten-Info

30. Juni 2002: Absolutes Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die steuerfreie Sparbuchschenkung


Seit 2. November 2000 besteht grundsätzlich Legitimationspflicht bei Eröffnung eines neuen Sparbuches sowie bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bestehende Sparbücher. Bisher konnten Überweisungen von Wertpapierkonten auf Sparbücher noch anonym erfolgen. Desgleichen konnten Auszahlungen von bisher nicht legitimierten Sparbüchern ebenfalls ohne Legitimation erfolgen. Der Toleranzzeitraum läuft per 30. Juni 2002 ab.

Ab 1. Juli 2002 gilt folgendes:

:: Ende der sogenannten "Eisberglösung" für alte anonyme Wertpapierdepots. Veräußerungen von Wertpapieren und Auszahlungen von Guthaben dürfen nach dem 30. Juni 2002 nur mehr dann erfolgen, wenn zuvor die Identität des Kunden festgestellt wurde.

::
Die Banken sind zur besonderen Kennzeichnung jener Sparkonten verpflichtet, für die bisher noch keine Identifizierung erfolgt ist.

::
Von Sparbüchern bis € 15.000,- Einlagenstand kann der Kunde nach Identifizierung ohne weiteres abheben, dies gilt auch für den Überbringer gegen Nennung des Losungswortes.

::
Bei Abhebungen von - noch anonymen - Sparbüchern mit über € 15.000,- Einlagenstand muss sich der Kunde ebenfalls identifizieren, es muss aber das Innenministerium (Geldwäschebehörde - Edok) verständigt werden. Es wird untersucht, ob ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Falls nicht, kann nach 7 Kalendertagen das Geld behoben werden.

::
Anonyme Sparbücher dürfen ab 1. Juli 2002 nicht mehr weitergegeben werden. Dieses Verbot steht unter der Sanktion einer Verwaltungsstrafe.
Die Schenkungssteuerfreiheit von Sparbüchern endet am 30. Juni 2002. Steuerfrei ist bis zu diesem Datum die Zuwendung von Sparbüchern und Bankguthaben (z.B. Festgeldkonto). Bei der Schenkung eines Bankguthabens muss das gesamte Konto übertragen werden und nicht bloß ein Betrag aus diesem Konto, da weder Buchgeld noch Bargeld steuerbegünstigt sind. Ferner sind nicht steuerbefreit, die Schenkung von Wertpapieren (Anleihen, Aktien, etc.) und Investmentfonds. Vorsicht ist bei der sogenannten mittelbaren Schenkung geboten. Erfolgt die Schenkung mit einer Auflage (z.B. Zuwendung zum Zweck des Erwerbes einer Liegenschaft), handelt es sich um die Zuwendung dieses Gegenstandes und die Schenkungssteuer ist vom Wert dieses Gegenstandes (z.B. dreifacher Einheitswert der Liegenschaft) zu entrichten.
Zur Dokumentation des Schenkungstermines sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Die Umschreibung des Sparbuches auf den Namen des Beschenkten muss jedenfalls vor dem 30. Juni 2002 dokumentiert sein.

Bild: © Nomad_Soul - Fotolia

Steuer Newsletter

Abonniere unseren praktischen Newsletter zu Steuern in Österreich!
Zusätzlich findest du auf cryptotax unseren Krypto-Steuer Newsletter!

Hier können Sie kostenlos unseren monatlichen Kanzlei-Newsletter abonnieren.

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen, indem Sie im Newsletter auf den Link "Newsletter abmelden" klicken.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse ein...

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.


neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Zustimmungserklärung:

Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein Name bzw meine Firma und meine E-Mail-Adresse verarbeitet werden dürfen, um mir den Newsletter, Leistungs- und Produktinformationen und -angebote, Feiertags- und Geburtstagsglückwünsche und Veranstaltungsinformationen per E-Mail zu übermitteln. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen (zB per Mail an office@enzinger-stb.at oder durch den Abmeldelink im Newsletter) widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.