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Sozialversicherungsbeiträge


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Sozialversicherungsbeiträge

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[Stand Jänner 2024]

Sozialversicherung der selbstständig Erwerbstätigen (GSVG)


2024 2023 2022 2021
Krankenversicherung 6,80% 6,80% 6,80% 6,80%
Pensionsversicherung 18,50% 18,50% 18,50% 18,50%
Unfallversicherung (pro Jahr) 136,20 € 131,64 € 127,68 € 125,04 €

 

Mindestbeiträge 2024 pro Monat pro Jahr
Beitragsgrundlage KV 518,44 € 6.221,28 €
Beitragsgrundlage PV 518,44 € 6.221,28 €
daher Beiträge:    
Krankenversicherung 6,80% 35,25 € 423,00 €
Pensionsversicherung 18,50% 95,91 € 1.150,92 €
Gesamtbeiträge mindest 131,16 € 1.573,92 €

 

Höchstbeiträge 2024 pro Monat pro Jahr
Beitragsgrundlage 7.070,00 € 84.840,00 €
daher Beiträge:    
Krankenversicherung 6,80% 480,76 € 5.769,12 €
Pensionsversicherung 18,50% 1.307,95 € 15.695,40 €
Gesamtbeiträge höchst 1.788,71 € 21.464,52 €

 

Sozialversicherung der freiberuflich selbständigen Erwerbstätigen (FSVG)


2024 2023 2022 2021
Krankenversicherung 6,80% 6,80% 6,80% 6,80%
Pensionsversicherung 20,00% 20,00% 20,00% 20,00%
Unfallversicherung (pro Jahr) 136,20 € 131,64 € 127,68 € 125,04 €

 

Mindestbeiträge 2024 pro Monat pro Jahr
Beitragsgrundlage KV 518,44 € 6.221,28 €
Beitragsgrundlage PV 518,44 € 6.221,28 €
daher Beiträge:    
Krankenversicherung 6,80% 34,06 € 423,00 €
Pensionsversicherung 20,00% 103,69 € 1.244,26 €
Gesamtbeiträge mindest 138,94 € 1.667,26 €

 

Höchstbeiträge 2024 pro Monat pro Jahr
Beitragsgrundlage 7.070,00 € 84.840,00 €
daher Beiträge:    
Krankenversicherung 6,80% 480,76 € 5.769,12 €
Pensionsversicherung 20,00% 1.414,00 € 16.968,00 €
Gesamtbeiträge höchst 1.894,76 € 22.737,12 €

 

Krankenversicherung: Die Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von € 518,44 gilt auch als fixe Beitragsgrundlage (keine Nachbemessung) für Kammermitglieder in der KV in den ersten beiden Kalenderjahren der Pflichtversicherung.
Die Beiträge sind jeweils quartalsweise zu bezahlen. Das erste Quartal ist per Ende Februar fällig.


Dienstnehmer

Geringfügigkeitsgrenze bzw. Höchstbeitragsgrundlage:

  2024 2023 2022 2021
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 518,44 € 500,91 € 485,85 € 475,86 €
eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze für DG: 777,66 € 751,37 € 728,78 € 713,79 €
         
Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.060,00 € 5.850,00 € 5.670,00 € 5.550,00 €
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen jährlich: 12.120,00 € 11.700,00 € 11.340,00 € 11.100,00 €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich: 84.840,00 € 81.900,00 € 79.380,00 € 77.700,00 €

Angestelle ASVG

  2024 2023 2022 2021
Dienstgeberanteil lfd: 20,98% 21,03% 21,13% 21,23%
Dienstgeberanteil SZ: 20,48% 20,53% 20,63% 20,73%
BVK-Beitrag: 1,53% 1,53% 1,53% 1,53%
         
Dienstnehmeranteil lfd: 18,07% 18,12% 18,12% 18,12%
Dienstnehmeranteil SZ: 17,07% 17,12% 17,12% 17,12%

Arbeiter ASVG

  2024 2023 2022 2021
Dienstgeberanteil lfd: 20,98% 21,03% 21,13% 21,23%
Dienstgeberanteil SZ: 20,48% 20,53% 20,63% 20,73%
BVK-Beitrag: 1,53% 1,53% 1,53% 1,53%
         
Dienstnehmeranteil lfd: 18,07% 18,12% 18,12% 18,12%
Dienstnehmeranteil SZ: 17,07% 17,12% 17,12% 17,12%

Freier Dienstnehmer ASVG

  2024 2023 2022 2021
Dienstgeberanteil: 20,48% 20,53% 20,63% 20,73%
BVK-Beitrag: 1,53% 1,53% 1,53% 1,53%
         
Dienstnehmeranteil: 17,57% 17,62% 17,62% 17,62%

Angestellte, Arbeiter, freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze

  2024 2023 2022 2021
Dienstgeberanteil: 1,10% 1,10% 1,20% 1,20%
BVK-Beitrag: 1,53% 1,53% 1,53% 1,53%
Dienstgeberabgabe*: 19,40% 16,40% 16,40% 16,40%
Dienstnehmeranteil: 0% 0% 0% 0%
freiwillige Selbstversicherung (KV,PV) p.m.: 73,20 € 70,72 € 68,59 € 67,18 €

 

* bei Überschreiten der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze

Bild: © estima - Fotolia

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