Immer mehr Anlegerinnen und Anleger in Österreich nutzen internationale Broker (Auslandsbroker) wie Interactive Brokers, eToro, LYNX oder CapTrader. Diese bieten oft günstigere Konditionen und mehr Handelsmöglichkeiten – bringen aber auch eine entscheidende Herausforderung mit sich: Auslandsbroker sind nicht steuereinfach.

Beachte

Es gibt bei Auslandsbrokern kein einheitliches Steuerreporting für die österreichische Steuererklärung und somit müssen die nötigen Zahlen für die Steuererklärung selbst aus Berichte oder Kontoauszügen ermittelt werden.

In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es bei der Versteuerung von Auslandsbrokern in Österreich ankommt, woher das Finanzamt von Auslandsdepots weiß, und wobei wir konkret unterstützen.

Auslandsbroker vs. steuereinfache Broker in Österreich

In Österreich sind inländische Banken und Broker dazu verpflichtet, automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Bei ausländischen Brokern ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall. Da Auslandsbroker keine KESt abführen, müssen österreichische Anleger:innen diese Kapitalerträge selbst in ihrer Steuererklärung berechnen und entsprechend versteuern. Anleger und Anlegerinnen müssen sich daher intensiv mit den steuerlichen Details ihrer Kapitalerträge auseinandersetzen, um eventuelle Fehler bei der Deklaration zu vermeiden.

Eine kurze Übersicht zeigt klar, dass man bei der Versteuerung von Auslandsbrokern auf einige Hürden stoßen kann:

Steuereinfache Broker (Inlandsbroker)Auslandsbroker (z.B. Interactive Brokers, eToro, CapTrader)
automatische Abfuhr der Kapitalertragsteuer (KESt)keine automatische Steuerberechnung
Bereitstellung eines Steuerreportingskein österreichisches Steuerreporting (kein einheitlicher Steuerbericht)
einfache Übernahme in die Steuererklärungvollständige Eigenverantwortung des Anlegers

Interactive Brokers, eToro, LYNX & Co: Typische Probleme in der Praxis

Die von Auslandsbrokern zur Verfügung gestellten Berichte sind häufig nicht auf das österreichische Steuerrecht abgestimmt und können daher nicht ohne weiteres für die Steuererklärung herangezogen werden. Während österreichische Banken und Broker standardisierte Steuerbescheinigungen ausstellen, die auf die lokalen Anforderungen abgestimmt sind, bieten Auslandsbroker häufig nur Transaktionsberichte an, die die spezifischen Anforderungen in Österreich nicht erfüllen.

Diese Berichte enthalten zwar meist alle Transaktionen und Kapitalerträge, sind jedoch nicht nach den Kriterien der Vorschriften betreffend Kapitalvermögen aufbereitet. Es muss daher Zeit investieren, um die relevanten Daten zu extrahieren und korrekt darzustellen.

Auslandsbroker: Falsche Berechnung der Anschaffungskosten

Ein typisches Beispiel betrifft die Berechnung der Anschaffungskosten: Während international oft die FIFO-Methode (First in – First out) angewendet wird, ist in Österreich verpflichtend das gleitende Durchschnittspreisverfahren heranzuziehen.

Zusätzlich ist bei der steuerlichen Behandlung von Nebenkosten besondere Vorsicht geboten:

ETFs (= Investmentfonds): Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds

Hier ist eine Unterscheidung zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds zwingend erforderlich, wobei die hierfür notwendigen steuerlichen Daten nicht alleine aus den vom Broker bereitgestellten Reports abgeleitet werden können.

MeldefondsNicht-Meldefonds
Steuerliche Daten müssen aus veröffentlichten Quellen (z.B. ÖKB) abgeleitet werden.Es ist eine pauschale Besteuerung gesetzlich vorgesehen, die in der Regel nachteilig für den Anleger ist.
Eine laufende steuerliche Berechnung und Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge sind erforderlich und Anschaffungskosten sind anzupassen.

Verlustverrechnung bei Kapitalvermögen in Österreich

Ein zentraler steuerlicher Aspekt ist, dass Verluste grundsätzlich nur im selben Kalenderjahr mit Gewinnen verrechnet werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch relevant sein, Positionen zu veräußern und wieder zu erwerben um eine Verlustverwertung sicherzustellen.

Für eine Verlustverrechnung im selben Kalenderjahr ist es essentiell, dass Gewinne und Verluste korrekt und entsprechend dem österreichischen Steuerrecht ermittelt werden. Man darf sich auch hierfür nicht auf Steuerberichte oder Kontoauszüge von Auslandsbrokern wie Interactive Brokers, eToro oder CapTrader verlassen, sondern die Berechnungsmethode prüfen.

Auslandsdepot & Finanzamt: CRS und Kontrollmitteilungen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist außerdem, dass Auslandsdepots für die Finanzverwaltung nicht erkennbar sind. Tatsächlich werden im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (Common Reporting Standard – CRS) relevante Daten an die Finanzverwaltung übermittelt. Das umfasst unter anderem Kontostände und Depotsalden und Veräußerungserlöse, die auf den Depots stattgefunden haben. Diese Informationen werden an die österreichische Finanzverwaltung übermittelt.

Mögliche Folgen in der Praxis sind, dass die Finanzverwaltung auf Basis dieser Meldungen aktiv auf den Anleger bzw. die Anlegerin zukommt und entsprechende Rückfragen stellt. In solchen Fällen ist es jedenfalls ratsam, eine auf Kapitalvermögen spezialisierte Steuerberatung hinzuzuziehen, da häufig eine Offenlegung der betroffenen, noch nicht verjährten Jahre – gegebenenfalls im Rahmen einer Selbstanzeige – zu prüfen ist.

Auslandsbroker: Unsere Empfehlungen

Um die genannten Probleme zu minimieren, gibt es einige Schritte, die Anleger und Anlegerinnen in Betracht ziehen können:

1. Nutzung einer Inlandsbank bzw. eines Inlandsbrokers

Die Entscheidung für eine inländische Bank oder einen inländischen Broker kann viele der steuerlichen Probleme vermeiden, die bei Auslandsbrokern auftreten. Inländische Broker sind verpflichtet, automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne abzuführen. Zudem stellen sie steuerkonforme Berichte und Steuerbescheinigungen bereit, die direkt für die österreichische Steuererklärung genutzt werden können. Anleger:innen, die ihre Steuerpflichten unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand erfüllen möchten, finden in einem Inlandsbroker eine bequeme und sichere Wahl.

2. Anforderung detaillierter Berichte und Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters

Für Anleger:innen, die bereits bei einem Auslandsbroker investiert sind, empfiehlt es sich, regelmäßig detaillierte Transaktions- und Ertragsberichte vom Broker herunterzuladen und zu speichern. Diese Berichte können einem Steuerberater vorgelegt werden, der sich auf die Besteuerung von Kapitalvermögen spezialisiert hat. Ein spezialisierter Steuerberater kann sicherstellen, dass die Deklaration korrekt und effizient erfolgt und berät außerdem auch zu Themen wie Anrechnung von ausländischer Quellensteuern oder Depotüberträge in das Inland.

Mehr zu Quellensteuern und Depotübertrag kannst du hier nachlesen:

Wer Interactive Brokers, eToro, LYNX oder CapTrader in Österreich nutzt, muss sich aktiv mit der steuerlichen Behandlung auseinandersetzen. Fehlendes Steuerreporting, komplexe Daten und spezifische Regeln für die Steuerermittlung in Österreich führen in der Praxis häufig zu Fehlern. Eine strukturierte steuerliche Aufarbeitung ist daher entscheidend, um eine korrekte und nachvollziehbare Steuererklärung sicherzustellen.

Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann hier nicht nur Zeit sparen, sondern auch unnötige Probleme mit dem Finanzamt vermeiden.

Wir empfehlen jedenfalls fristgerecht den Rat eines Experten einzuholen. Als Spezialist:innen für Kapitalvermögen bei Enzinger Steuerberatung blicken wir auf jahrelange Erfahrung in der steueroptimalen Betreuung von Anleger:innen zurück. Ganz gleich, ob es um verschiedene Depots, Dividendenerträge oder steuerliche Optimierungsstrategien geht – wir stehen dir mit unserem Fachwissen zur Seite.

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Lies hier mehr zur Besteuerung von ausländischen Kapitalerträgen:


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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.