Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Du kannst gerne einen Call für eine Beratungseinheit mit einer Expertin oder einem Experten von uns buchen! Im Call kannst du steuerliche Fragen stellen, um z.B. zu klären, ob du bestimmte Kosten bei deinem Steuerausgleich geltend machen kannst.
Hier kannst du einfach einen Termin mit Natalie Enzinger oder Felix Eder-Hofer vereinbaren: crypto-tax.at
Hier kommst du zur Website von questr dort findest du alle Infos dazu
Buch bitte einen Call bei uns, dann können wir besprechen, was wir für dich tun können. Im Call kannst du natürlich auch steuerliche Fragen stellen.
Du kommst für unser Pauschalangebot in Frage, bitte buch dein Wunschpaket im nächsten Schritt

Pauschalierung

Steuererklärung für kleine EPUs
 800,00
inkl. 20% MwSt.
  • Pauschallösung für Kleinunternehmer
  • nur wenige Details notwendig
  • Einfach Belege und Unterlagen hochladen
  • Pauschalpreis für deine Steuererklärung
  • die richtige Lösung für alle Kleinunternehmer ohne große Betriebsausgaben

Achtung, wenn du jetzt abbrichst, gehen deine Eingaben verloren. Möchtest du wirklich abbrechen?

News

Kategorien

Klienten-Info - Aktuell

Juni 2025
Kategorien: Klienten-Info

Weitere Sparmaßnahmen im Budgetsanierungs­maßnahmengesetz 2025 (Teil II)

Nachdem bereits Ende März 2025 erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen wurden, hat nun der Nationalrat im Mai 2025 weitere Sparmaßnahmen festgelegt ("Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II"). Wichtige Aspekte sind nachfolgend überblickmäßig dargestellt - vereinzelt kommt es auch zu Erleichterungen.

Reisepass wird teurer

Ab Juli kostet die Ausstellung eines Reisepasses 112 € statt bisher 75,90 €, die Gebühr für einen Führerschein macht dann 90 € aus anstelle von bisher 60,50 €. Es kommt also zu einer Nachvalorisierung der Bundesgebühren, sodass die Gebührensätze im Wesentlichen um die Inflation seit Juli 2011 erhöht werden (Erhöhung um fast 50 %).

Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten werden erhöht

Zwecks Konsolidierung des Budgets wird ab 1. Juni 2025 der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten auf 6 % der Beitragsgrundlage (bisher 5,1 %) erhöht. Für einzelne Gruppen erfolgt die Erhöhung ab 2026. Zur Abfederung kommt es zum Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 sowie zu einer Arzneimittelobergrenze von 1,5 % des Nettoeinkommens (schrittweise Absenkung von bisher 2 % des Nettoeinkommens). Überdies wird positiverweise der Maximalbetrag der SV-Rückerstattung (Negativsteuer) für Bezieher niedriger Pensionen ab dem Kalenderjahr 2025 auf 710 € angehoben (bisher 637 €).

Änderungen für Privatstiftungen

In Hinblick auf eine Entkopplung vom regulären Körperschaftsteuersatz wird die Zwischensteuer bei Privatstiftungen ab der Veranlagung 2026 auf 27,5 % angehoben (von 23 %). An dem Charakter der Zwischensteuer sowie der der Zwischenbesteuerung zugrundeliegenden Systematik ändert sich jedoch nichts. Folglich beträgt etwa die Gutschrift der Körperschaftsteuer der Jahre ab 2026 auch 27,5 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Entsprechend der Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz kommt es auch zu einer Erhöhung des Stiftungseingangssteueräquivalents im Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbsvorgänge von Privatstiftungen ab 1.1.2026 auf 3,5 % (von bislang 2,5 %).

Bild: © Adobe Stock - luzitanija

Steuer Newsletter

Abonniere unseren praktischen Newsletter zu Steuern in Österreich!
Zusätzlich findest du auf cryptotax unseren Krypto-Steuer Newsletter!

Hier können Sie kostenlos unseren monatlichen Kanzlei-Newsletter abonnieren.

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen, indem Sie im Newsletter auf den Link "Newsletter abmelden" klicken.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse ein...

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.


neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Zustimmungserklärung:

Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein Name bzw meine Firma und meine E-Mail-Adresse verarbeitet werden dürfen, um mir den Newsletter, Leistungs- und Produktinformationen und -angebote, Feiertags- und Geburtstagsglückwünsche und Veranstaltungsinformationen per E-Mail zu übermitteln. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen (zB per Mail an office@enzinger-stb.at oder durch den Abmeldelink im Newsletter) widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.