Steuer bei Depotübertragung in Österreich und Meldung an das Finanzamt? Ein Depotübertrag – etwa von einer Bank zur anderen oder von einem Depot auf ein anderes – klingt auf den ersten Blick harmlos und passiert bei manchen Brokern ohne große Auswirkungen im Hintergrund. Steuerlich kann so ein Depotübertrag für in Österreich ansässige Personen jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Denn das österreichische Steuerrecht behandelt bestimmte Depotbewegungen so, als ob Wertpapiere verkauft worden wären. Genau hier lauern typische Fallstricke.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen, Ausnahmen und Meldepflichten (über FinanzOnline) – verständlich erklärt und speziell für Einsteiger aufbereitet.
Depotübertrag = steuerlicher Verkauf und KESt?
Grundsätzlich gilt im österreichischen Einkommensteuerrecht eine sogenannte Veräußerungsfiktion:
Sobald Wertpapiere ein Depot „verlassen“, wird dies steuerlich wie ein Verkauf behandelt (es gibt jedoch Ausnahmen, die in den nächsten Abschnitte erklärt werden).
Das bedeutet:
Auch wenn tatsächlich kein Geld fließt und keine bewusste Verkaufsentscheidung getroffen wird, können steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen.
Steuerlich relevant ist dabei der Unterschied zwischen
- dem gemeinen Wert (Marktwert) der Wertpapiere zum Zeitpunkt des Übertrags und
- den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Liegt der Marktwert höher als die Anschaffungskosten, fällt darauf grundsätzlich Kapitalertragsteuer (KESt) an.
Ausnahmen von der KESt: Wann bleibt ein Depotübertrag steuerneutral?
Das Gesetz sieht mehrere wichtige Ausnahmen vor. In diesen Fällen fällt bei Depotübertrag keine KESt an – allerdings oft nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind.
a) Übertrag innerhalb derselben Bank
Überträgt man Wertpapiere
- von einem Depot auf ein anderes Depot
- derselben Person
- bei derselben Bank,
ist der Vorgang steuerneutral. Diese Ausnahme bei Depotüberträgen gilt grundsätzlich sowohl für in- als auch für ausländische Sachverhalte. Es besteht auch keine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt.
b) Übertrag zu einer anderen österreichischen Bank
Ein Depotübertrag zu einer anderen inländischen Bank, z.B. von Flatex zu DADAT, bleibt ebenfalls steuerneutral, wenn:
die abgebende Bank die Anschaffungsdaten vollständig und richtig (Anschaffungskosten, Anschaffungszeitpunkt etc.) an die neue Bank übermittelt.
Beachte
Fehlen diese Informationen oder werden falsche Daten mitgeteilt, liegt ein steuerpflichtiger Vorgang vor.
c) Übertrag von oder zu einer ausländischen Bank
Besonders heikel sind Übertragungen mit Auslandsbezug, z.B. ein Depotübertrag von Deutschland nach Österreich.
Hier gilt:
Der Übertrag ist nur dann steuerneutral, wenn der Steuerpflichtige bzw. die übertragende Bank innerhalb eines Monats dem Finanzamt alle relevanten Daten meldet.
Bei Übertragungen einer ausländischen Bank auf eine inländische Bank müssen durch die übertragende Bank die Anschaffungskosten an die inländische Bank mitgeteilt werden (z.B. Übertrag Wells Fargo zu Flatex).
Dazu zählen insbesondere:
- Name und Steuer-ID des Steuerpflichtigen
- Art und Anzahl der Wertpapiere
- Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt
Beachte
Wird diese Meldung versäumt, greift automatisch die Veräußerungsfiktion – mit entsprechender Steuerbelastung.
d) Unentgeltlicher Depotübertrag (z. B. Wertpapierdepot erben oder schenken)
Wertpapiere können auch unentgeltlich an andere Personen übertragen werden, etwa im Rahmen einer Schenkung, Erbschaft oder vorweggenommenen Erbfolge.
Diese Übertragungen sind steuerneutral, wenn:
- die Unentgeltlichkeit eindeutig nachgewiesen wird (z. B. durch einen Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung), oder
- die erforderlichen Daten korrekt und fristgerecht an das Finanzamt innerhalb eines Monats ab Depotübertrag gemeldet werden.
Wann fällt Kapitalertragsteuer an?
Greift keine Ausnahme und wird eine Meldepflicht verletzt, kommt es zur Besteuerung.
Die Kapitalertragsteuer wird dann erhoben auf:
den Unterschied zwischen dem Marktwert der Wertpapiere zum Zeitpunkt des Depotübertrags und den ursprünglichen Anschaffungskosten.
In diesen Fällen muss in der Regel eine Veranlagung über die Einkommensteuererklärung gemacht werden.
Meldung des Depotübertrags an das Finanzamt über FinanzOnline
Die Meldung eines Depotübertrages an das Finanzamt hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) steht ein entsprechendes Handbuch zur Verfügung, das die ordnungsgemäße Meldung von Depotübertragungen in FinanzOnline detailliert erläutert.
Fazit: Depotübertrag gut planen
Depotüberträge sind steuerlich alles andere als simpel.
Ob Steuerneutralität oder sofortige Steuerbelastung eintritt, hängt oft von Details, Fristen und korrekten Datenübermittlungen ab.
Besonders wichtig:
- Depotüberträge nie ohne steuerliche Prüfung durchführen
- Fristen (insbesondere die 1-Monats-Meldung) strikt einhalten
- Anschaffungsdaten sichern und weitergeben
Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann hier nicht nur Ärger, sondern auch unnötige Steuerzahlungen vermeiden.
Wir empfehlen jedenfalls fristgerecht den Rat eines Experten einzuholen. Als Spezialist:innen für Kapitalvermögen bei Enzinger Steuerberatung blicken wir auf jahrelange Erfahrung in der steueroptimalen Betreuung von Anleger:innen zurück. Ganz gleich, ob es um komplexe Wertpapiertransaktionen, Dividendenerträge oder steuerliche Optimierungsstrategien geht – wir stehen dir mit unserem Fachwissen zur Seite.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

