Bei doppelter Haushaltsführung Steuer sparen: Eine doppelte Haushaltsführung in Österreich liegt laut EStG vor, wenn eine berufstätige Person neben ihrem Familienwohnsitz zusätzlich einen weiteren Haushalt am Ort der Erwerbstätigkeit unterhält.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können bestimmte Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung

Voraussetzungen dafür, dass Kosten für eine doppelte Haushaltsführung in Österreich abgesetzt werden können, sind, dass die Begründung dieses zweiten Haushalts beruflich veranlasst ist:

Was diese zwei Voraussetzungen im Detail bedeuten, erklären wir in den nächsten zwei Punkten.

Die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz ist bei doppelter Haushalsführung unzumutbar, wenn:

  • Die Entfernung zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsort mehr als 80 km beträgt und
  • Die einfache Wegzeit mehr als eine Stunde in Anspruch nimmt.

Unzumutbar bei doppelter Haushaltsführung wäre die Verlegung z.B.:

  • wenn die Arbeitsstätte häufig wechselt (z. B. bei Montage- oder Projektarbeit)
  • wenn die Tätigkeit am Arbeitsort zeitlich befristet ist (z. B. max. vier bis fünf Jahre)
  • wenn minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder im Familienwohnsitz leben
  • wenn pflegebedürftige Angehörige am Familienwohnsitz betreut werden und deren Umzug nicht zumutbar ist
  • wenn der (Ehe-)Partner am Familienwohnsitz berufstätig ist und dessen Einkünfte mindestens EUR 7.284,00 jährlich oder zumindest 10 % der Gesamteinkünfte des steuerpflichtigen Partners betragen

Welche Aufwendungen können für die doppelte Haushaltsführung in Österreich steuerlich geltend gemacht werden?

Folgende Kosten der doppelten Haushaltsführung sind – bei Vorliegen der Voraussetzungen – in Österreich als Werbungskosten absetzbar:

  • Miete und Betriebskosten für eine zweckentsprechende Zweitwohnung (z. B. bis zu rund 55 m² Wohnfläche)

Info

Sollte die Wohnung größer sein ist eine Absetzbarkeit im Einzelfall zu beurteilen.

  • Strom- und Heizkosten (z.B. Gas)
  • Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung (Absetzung über AfA – Absetzung für Abnutzung)
  • Vorübergehende Unterbringung in einem Hotelzimmer
    • bis max. EUR 2.200 monatlich absetzbar
    • nur bei einzelnen Nächtigungen pro Monat oder als vorübergehende Lösung während der Wohnungssuche
  • Familienheimfahrten
    • Verheiratete / Lebensgemeinschaft / eingetragene Partnerschaft: eine Heimfahrt pro Woche (Hin- und Rückfahrt)
    • Alleinstehende: eine Heimfahrt pro Monat
    • Höchstbetrag: EUR 306 pro Monat (entspricht der maximalen Pendlerpauschale)

Die berufliche Veranlassung ist zu prüfen

Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung ist stets im Einzelfall zu beurteilen und gegebenenfalls durch geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Mietvertrag, Fahrzeitenberechnung, Bestätigung über die befristete Beschäftigung usw.).

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.