Wenn du in Österreich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen. Das bedeutet allerdings auch, dass du als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug für damit in Zusammenhang stehende Ausgaben geltend machen kannst. Der Vorteil der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass du keine monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuerjahreserklärungen einreichen musst.
Was ändert sich ab 2025 für Kleinunternehmer in Österreich?
Bis zum Jahr 2024 ist die Kleinunternehmergrenze auf Basis eines Jahresnettoumsatzes von bis zu 35.000 € festgelegt. Das entspricht, abhängig vom Umsatzsteuersatz, einem Bruttoumsatz von etwa 38.500 € (bei 10 % Umsatzsteuer) oder 42.000 € (bei 20 % Umsatzsteuer).
Ab 2025 jedoch, beträgt die Grenze 55.000 € brutto – eine deutliche Erhöhung!
Gibt es Umsätze, die nicht in die Kleinunternehmergrenze mit eingerechnet werden?
Umsätze, die steuerfrei sind, wie z.B. aus ärztlichen Tätigkeiten, werden bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht berücksichtigt. Auch Umsätze, die du über den EU-OSS (One Stop Shop) meldest, zählen nicht zur Grenze.
Wie funktioniert die „neue“ Kleinunternehmerregelung?
Die neue Grenze beträgt 55.000 € brutto und darf weder im vorangegangen noch im laufenden Jahr überschritten werden. Die Befreiung ist ab jedem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar, in dem die Schwelle von 55.000 € überschritten wird. Bei Überschreiten der nationalen Schwelle um nicht mehr als 10% kann die Steuerbefreiung jedoch noch bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Im Folgejahr ist die Befreiung in diesem Fall, dann jedenfalls nicht mehr anwendbar.
Wenn du Hilfe in deinem individuellen Fall brauchst, wende dich einfach an unsere Steuerberater:innen:

Soll ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, z.B. wenn du Investitionen tätigst und den Vorsteuerabzug nutzen möchtest oder wenn deine Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind.
Tipp
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann schriftlich bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids beim Finanzamt eingereicht werden. Beachte jedoch, dass dieser Verzicht das Finanzamt für die nächsten fünf Jahre bindet.
Du möchtest dich genauer über das Thema Kleinunternehmerregelung informieren oder dich zu deiner individuellen steuerlichen Situation beraten lassen? Dann zögere nicht und buche einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.