Wenn du in Österreich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen. Das bedeutet allerdings auch, dass du als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug für damit in Zusammenhang stehende Ausgaben geltend machen kannst. Der Vorteil der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass du keine monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuerjahreserklärungen einreichen musst.
Was ändert sich ab 2025 für Kleinunternehmer in Österreich?
Aktuell ist die Kleinunternehmergrenze auf Basis eines Jahresnettoumsatzes von bis zu 35.000 € festgelegt. Das entspricht, abhängig vom Umsatzsteuersatz, einem Bruttoumsatz von etwa 38.500 € (bei 10 % Umsatzsteuer) oder 42.000 € (bei 20 % Umsatzsteuer).
Ab 2025 jedoch, beträgt die Grenze 55.000 € brutto – eine deutliche Erhöhung!
Gibt es Umsätze, die nicht in die Kleinunternehmergrenze mit eingerechnet werden?
Umsätze, die steuerfrei sind, wie z.B. aus ärztlichen Tätigkeiten, werden bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht berücksichtigt. Auch Umsätze, die du über den EU-OSS (One Stop Shop) meldest, zählen nicht zur Grenze.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze im Jahr 2024 überschreite?
Kleinunternehmer:innen, die von der Umsatzsteuer befreit sind und deren Umsätze knapp an der Kleinunternehmergrenze liegen, sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Grenze von 35.000 € netto im laufenden Jahr möglicherweise überschreiten werden.
Eine einmalige Überschreitung der Grenze um bis zu 15 % innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ist erlaubt und hat keine Konsequenzen. Sollte aber auch diese Grenze (40.240 € netto bzw. 48.300 € brutto) überschritten werden, müssen bei Leistungen an Unternehmer eventuell noch im Jahr 2024 berichtigte Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Wenn du Hilfe in deinem individuellen Fall brauchst, wende dich einfach an unsere Steuerberater:innen:
Soll ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, z.B. wenn du Investitionen tätigst und den Vorsteuerabzug nutzen möchtest oder wenn deine Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind.
Tipp
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann schriftlich bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids beim Finanzamt eingereicht werden. Beachte jedoch, dass dieser Verzicht das Finanzamt für die nächsten fünf Jahre bindet.
Du möchtest dich genauer über das Thema Kleinunternehmerregelung informieren oder dich zu deiner individuellen steuerlichen Situation beraten lassen? Dann zögere nicht und buche einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.