Alles zu Pauschalierung für Kleinunternehmer: Kleinunternehmerpauschalierung und Basispauschalierung mit Beispiel erklärt.

Was ist die Pauschalierung für Kleinunternehmer in Österreich?

In diesem Beitrag wollen wir dir anhand von einfachen Beispielen erklären, wie du als EPU, Kleinunternehmen oder nichtbuchführender Gewerbetreibender deine Steuer in Österreich mit Hilfe einer Pauschalierung berechnen kannst.

Definition und Erklärung von Einkommensteuer-Pauschalierung in Österreich

Für Unternehmer:innen gibt es in Österreich verschiedene Möglichkeiten steuerliche Pauschalierungen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen beispielsweise die Basispauschalierung und die Kleinunternehmerpauschalierung.

Bei beiden musst du nur deine Einnahmen und wenige andere Ausgaben mitdokumentieren und kannst dann pauschal einen gewissen Prozentsatz von deinen Einnahmen als Ausgaben abziehen. Damit ersparst du dir das lästige Belege sammeln und kannst mit nur wenig Aufwand deine Steuererklärung erledigen oder von deinem Steuerberater bzw. deiner Steuerberaterin erledigen lassen.

Wir bieten die Kleinunternehmer-Pauschalierung für unsere Kund:innen zum Fixpreis an – so hast du vorab alle Kosten unter Kontrolle.

Wenn deine Umsätze für die Kleinunternehmerpauschalierung zu hoch sind, schick uns gleich eine unverbindliche Anfrage oder nutze die Online-Steuerberatung.

Das umfassende Angebot unserer Steuerberatungskanzlei findest du hier – online oder in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz – flexibel und persönlich, egal wo du gerade bist!

Wann darf man pauschalieren?

Bei der Pauschalierung wird zwischen der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung unterschieden. Die Basispauschalierung ist bis zu einem Jahresumsatz von EUR 220.000,-, die Kleinunternehmerpauschalierung bis zu einem Jahresumsatz von EUR 35.000,- möglich.

Die Basispauschalierung erklärt

Grundsätzlich darf bei Gewebetreibenden und Selbstständigen mit einem Jahresumsatz bis maximal EUR 220.000,- die Basispauschalierung zur Anwendung kommen.

Mit den pauschalen Betriebsausgaben iHv. 6% oder 12%, je nach Tätigkeit, sind dann beispielsweise Abschreibungen für größere Anschaffungen, Miete, Post, Telefon, Internet, Heizung, Werbung, oder Kosten für den PKW bereits abgedeckt.

Zusätzlich kannst du noch die Kosten für deine gesetzliche Sozialversicherung, Kosten für Wareneinkäufe, Löhne, Fremdleistungen und weiterverrechnete Reisekosten als Ausgaben geltend machen.

Die Kleinunternehmerpauschalierung erklärt

Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter EUR 35.000,- gibt es dann nochmal die Kleinunternehmerpauschalierung, bei der die Prozentsätze für die pauschalen Ausgaben mit 20% bzw. 40%, je nach Tätigkeit, höher sind.

Wegen der höheren pauschalen Ausgaben dürfen dann aber nur noch beispielsweise die Kosten für die gesetzliche Sozialversicherung, deine Öffi-Jahreskarte (zu 50%) oder dein Home-Office zusätzlich abgezogen werden.

Gibt es auch in der Umsatzsteuer eine Pauschalierung?

Ja, auch in der Umsatzsteuer gibt es eine Pauschalierung für die Vorsteuer, die du dir als Unternehmer abziehen darfst.

Wenn du Umsätze mit Umsatzsteuer erzielst, kannst du dir 1,8% deiner netto Einnahmen als pauschale Vorsteuern holen anstatt die tatsächlichen Vorsteuern aus deinen Eingangsrechnungen geltend zu machen.

Ob das vorteilhaft für dich ist, kannst du gerne mit uns in einem Beratungs-Call besprechen!

Für Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich lies hier weiter:

Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf

Beispiel zur Kleinunternehmerpauschalierung in Österreich

Bob ist selbstständiger Programmierer und baut Websites für verschiedene Kunden. Da er hauptsächlich für andere EPUs und Unternehmer tätig ist, verrechnet er seine Leistungen mit Umsatzsteuer. Heuer hat er EUR 28.000,- netto (also EUR 33.600 inkl. 20% USt) damit eingenommen. Er hat neben seiner Sozialversicherung bei der SVS und seinem Klimaticket kaum Ausgaben, da er von zuhause aus arbeitet und außer einem Laptop fast nichts benötigt.

Da Bob mit seinen Einnahmen unter EUR 35.000,- bleibt, kann er die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nehmen. Als Dienstleister kann er daher 20% seiner netto Einnahmen als pauschale Ausgaben geltend machen. Daneben kann er noch seine bezahlten SVS Beiträge, die Hälfte der Kosten für sein Klimaticket abziehen und das Arbeitsplatzpauschale für sein Home-Office in Anspruch nehmen. Sein Gewinn, von dem dann seine Steuer berechnet wird, ergibt sich daher so:

Einnahmen                       EUR 28.000,- netto

  • Pauschale Ausgaben  EUR -5.600,-
  • Klimaticket (50%)     EUR -500,-
  • Arbeitsplatzpauschale EUR -1.200,-
  • SVS Zahlungen         EUR -5.000,-

Gewinn                            EUR 15.200,-

Das heißt Bob muss für heuer EUR 15.200,- versteuern und kann EUR 5.600,- als pauschale Ausgaben steuerlich absetzen und erspart sich damit das lästige Belege sammeln für seine Miniausgaben.

Da Bob seine Umsätze mit 20% Umsatzsteuer verrechnet, kann er zusätzlich 1,8% der Einnahmen als Vorsteuern abziehen. Für seine Umsatzsteuer heißt das, dass er von den EUR 5.600,- Umsatzsteuer die er seinen Kunden verrechnet hat noch EUR 504,- als Vorsteuer abziehen darf und dann nur noch EUR 5.096,- ans Finanzamt bezahlen muss.

Kann ich immer eine Pauschalierung machen? Bzw. worauf muss ich bei einem Wechsel zwischen Pauschalierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung achten?

Bei der Gründung eines Unternehmens kann man sich im ersten Jahr aussuchen, welche Gewinnermittlung man machen möchte.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann man daher auch gleich mit der Pauschalierung starten.

Wenn dann das Unternehmen und damit auch die Ausgaben wachsen, kann es aber sinnvoll oder notwendig sein zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu wechseln.

In diese Richtung kann man grundsätzlich immer wechseln, was aber schwieriger ist, ist der Wechsel zurück zur Pauschalierung. Das ist leider nur nach Ablauf von 5 Jahren möglich.

Wenn du dir unsicher bist, was für dich Sinn macht, können wir das gerne in einem Termin besprechen.

Kann ich meine Steuerberatungskosten trotz Pauschalierung steuerlich absetzen?

Ja, wenn du deinen Gewinn mit Hilfe einer Pauschalierung berechnest, darfst du in Österreich deine Steuerberatungskosten zusätzlich in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen.

Muss ich die Steuererklärung selbst machen?

Nein, wenn du Kleinunternehmer bist, kannst du direkt auf unserer Website unser Pauschalangebot für die Pauschalierung buchen. Danach musst du uns nur mehr ein paar Fragen beantworten, deine Belege für deine Einnahmen und das Öffi-Ticket hochladen und wir erledigen dann den Rest.

Um herauszufinden, ob die Kleinunternehmerpauschalierung das richtige für dich ist, kannst du gerne unserem Taxmate rechts unten im Bild ein paar Fragen beantworten, und er sagt dir dann, ob du das Paket direkt buchen kannst.

Wenn du zu hohe Umsätze für die Kleinunternehmerpauschalierung hast, kannst du gerne eine unverbindliche Anfrage bei unseren Dienstleistungen stellen oder offene Fragen in unserer Online-Steuerberatung klären.

Wir können dir beratend zur Seite stehen oder einfach deine ganze Steuererklärung für dich erledigen!

Das umfassende Angebot unserer Steuerberatungskanzlei – für Unternehmer:innen und Privatpersonen – findest du hier – online oder in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz – flexibel und persönlich, egal wo du gerade bist!

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.