KESt-Verlustausgleich in Österreich: Bei uns findest du alle Tipps und Beispiele – direkt von den Steuer-Profis der Enzinger Steuerberatung.
Du brauchst Hilfe mit deinem individuellen Fall? Nutz einfach unsere Kapitalvermögen-Steuerberatung, wo wir online in einem Video-Call alle deine Fragen besprechen:
KESt-Verlustausgleich in Österreich: Was passiert, wenn ich Aktien mit Verlust verkaufe?
Wenn du Aktien mit Verlust verkaufst, dann wird bei einem steuereinfachen Broker in Österreich automatisch dein Verlust mit Gewinnen ausgeglichen.
Das heißt, wenn du bevor du den Verlust realisierst Gewinne gemacht hast, dann bekommst du die KESt im Ausmaß der Verluste wieder zurückerstattet.
Hast du vorher noch keinen Gewinn gemacht, bleibt der Verlust innerhalb des selben Kalenderjahres evident und wird bei späteren Gewinnen automatisch gegengerechnet.
Wie hoch ist die KESt in Österreich?
Die KESt in Österreich beträgt 27,5% von der Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage der KESt ist beim Verkauf von Aktien der Gewinn, bei einer Dividende ist es der Gesamtbetrag der Dividende.
Auf die KESt können bei ausländischen Dividenden auch noch sogenannte Quellensteuern angerechnet werden, die bereits im Ausland einbehalten worden sind. Verwendest du einen steuereinfachen Broker, passiert das automatisch.
Wann muss ich in Österreich KESt zahlen?
Wenn du in Österreich steuerpflichtig bist, dann musst du auch in Österreich KESt bezahlen.
Wenn du einen österreichischen Broker oder eine Österreichische Bank verwendest, wird die KESt automatisch einbehalten und abgeführt.
Du musst das dann auch nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben. Verwendest du aber einen ausländischen Broker oder eine ausländische Bank, dann musst du deine Einkünfte selbst in der Steuererklärung angeben und die KESt selbst ans Finanzamt bezahlen.
Wann zahlt man keine KESt – gibt es einen Freibetrag?
In Österreich gibt es keinen Freibetrag für die KESt.
Kann man Aktien-Verluste in Österreich von der Steuer absetzen?
Verluste aus dem Verkauf von Aktien können mit Gewinnen aus Aktien, Dividenden und Gewinnen aus Kryptowährungen (für alle Infos zu Krypto-Steuern besuche unsere Webseite crypto-tax.at!) ausgeglichen werden.
Das ist aber immer nur im selben Kalenderjahr möglich. Einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag gibt es leider nicht.
Somit ist es besonders gegen Jahresende wichtig sein Depot genau zu beobachten, um Verluste nicht zu verschenken.
Du möchtest deinen individuellen Fall mit Steuerexpert:innen für Kapitalvermögen besprechen? Wir bieten für ganz Österreich Steuerberatung in Video-Calls an – persönlich und flexibel, egal wo du gerade bist!
KESt-Verlustausgleich mit Kryptowährungen
Seit 2022 ist auch ein Verlustausgleich mit Gewinnen aus Kryptowährungen und umgekehrt möglich.
Hast du zum Beispiel einen Gewinn aus Aktien, kannst du ihn mit Verlusten aus Kryptowährungen ausgleichen. Auch umgekehrt ist das möglich und du kannst Gewinne aus Kryptowährungen mit Verlusten aus Aktien ausgleichen.
Lies auf cryptotax, unserer Informationsplattform zu Krypto Steuern in Österreich, mehr dazu: Krypto Verluste gegenrechnen: Steuerliche Optimierung von Krypto-Einkünften in Österreich
Steuer: Wie lange kann man Verluste aus Aktien in Österreich verrechnen?
Verluste aus Aktien kann man immer nur im selben Jahr mit Gewinnen verrechnen. Daher ist die Optimierung deines Depots gegen Jahresende wichtig.
Bei Fragen zu Steuern und Steueroptimierung, buch einfach einen Termin bei unserer praktischen Online-Kapitalvermögen-Steuerberatung für ganz Österreich. Die Online-Steuerberatung ist natürlich steuerlich absetzbar.
KESt-Verlustausgleich: Beispiel
Dazu ein kurzes Beispiel, wie der KESt-Verlustausgleich bei einem österreichischen Broker funktioniert:
Du verkaufst im Jänner Aktien mit Gewinn iHv. EUR 100,-. Davon wird KESt iHv. 27,5% einbehalten und der KESt-Betrag iHv. EUR 27,50 wird direkt ans Finanzamt bezahlt.
Wenn du dann im April Aktien mit Verlust iHv. EUR 50,- verkaufst, dann hast du in Summe nur noch einen Gewinn iHv. EUR 50,- und musst daher nur mehr KESt iHv. EUR 13,75 bezahlen.
Die Differenz zu den bereits einbehaltenen EUR 27,50 wird dir von deinem österreichischen Broker wieder zurückerstattet.
Das heißt du bekommst die EUR 13,75 zurück.
Wenn du zuerst mit EUR 50,- Verlust und danach mit EUR 100,- Gewinn verkaufst, dann wird beim Verkauf mit Gewinn der Verlust gegengerechnet und es werden nur noch EUR 13,75 einbehalten.
KESt-Verlustausgleich in der Einkommenssteuererklärung
Wenn du mehr als einen steuereinfachen Broker in Österreich oder einen ausländischen Broker verwendest, musst du zur Verrechnung der Verluste zwischen den Brokern deine Gewinne und Verluste in die Einkommensteuererklärung eintragen.
KESt-Verlustausgleich in FinanzOnline
Du kannst deine Steuererklärung über Finanzonline digital abgegeben und dort deine Gewinne und Verluste in die Einkommenssteuererklärung eintragen, um den KESt-Verlustausgleich durchzuführen.
Unsere erfahrenen Steuerexpert:innen beraten dich gerne in einer Online-Kapitalvermögen-Steuerberatung und helfen dir, deinen KESt-Verlustausgleich richtig durchzuführen!
KESt-Verlustoptimierung
Gerade gegen Jahresende ist es wichtig seine Depots zu beobachten und bisher ungenutzte Verluste durch gezielte Realisierung von Gewinnen auszugleichen.
Da du deine Verluste nicht ins nächste Jahr mitnehmen kannst, ist es wichtig noch vor Jahresende Positionen mit Gewinn zu verkaufen um so den Verlust nicht zu verschenken.
Es kann aber auch Sinn machen gezielt Positionen mit Verlust zu verkaufen um diesen mit Positionen mit Gewinn auszugleichen.
Unsere Expert:innen können dir dabei helfen dein Portfolio zu optimieren, um möglichst wenig KESt zu bezahlen. Hier geht’s zur Steuerberatung – flexibel online für ganz Österreich oder in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz!
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.